Verfügungsfonds

Lange gefordert, nun umgesetzt: Im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Zentren und Innenstädte“ (ZIZ) konnte für die Glasmacherstadt endlich ein Verfügungsfonds eingerichtet werden. Ziel dieses Fonds ist die Stärkung und Qualifizierung sowie die Steigerung der Attraktivität der Weißwasseraner Innenstadt.

Der Fonds ermöglicht Unternehmen, Vereinen, Händlern und Privatpersonen eine Förderung zur Umsetzung von Projekten und Aktionen im Fördergebiet zu beantragen, die unmittelbar der Aufwertung und Weiterentwicklung der Innenstadt von Weißwasser/O.L. dienen.

Mit dem Verfügungsfonds ergeben sich Optionen, finanzielle Mittel flexibel und lokal angepasst einzusetzen. Er finanziert sich zu 50 Prozent aus öffentlichen und zu 50 Prozent aus privaten Mitteln. Das bedeutet: Jeder Euro, der aus privatem Vermögen in den Verfügungsfonds eingezahlt wird, kann mit dem gleichen Betrag aus dem Etat des Förderprogramms „Zukunftsfähige Zentren und Innenstädte“ (Bund und Kommune) bezuschusst werden.

Häufig gestellte Fragen

Der Fonds finanziert sich zu 50% aus öffentlichen und 50% aus privaten Fördermitteln.

Projekte, die zur Belebung und Aufwertung der Innenstadt beitragen.

Einzelpersonen, Vereine und Initiativen, gemeinnützige Träger, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen mit einer Projektidee innerhalb des Fördergebietes.

Die Projekte können mit min. 250 Euro bis zu 10.000 Euro gefördert werden.

Die Antragstellung ist vom 01. September 2023 bis 30. Juni 2025 möglich.

Beratung zur Antragstellung und Förderung gibt es beim Citymanagement.

Online unter www.weisswassermachen.de/verfuegungsfonds, alternativ ist das Antragsformular auch direkt über das Citymanagement erhältlich.

Ein lokales Gremium, welches einen Querschnitt der Interessen möglichst aller Akteure der Innenstadt abbildet, entscheidet auf Grundlage der städtischen Vergaberichtlinie.

Grundsätzlich im Jahr der Antragstellung, 2025 zum Ende des Förderzeitraums am 31. August 2025.

Nach Projektabschluss sind eine Kurzdokumentation sowie Nachweise und Belege zur Umsetzung vorzulegen. Zudem gelten in der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit genaue Publizitätsvorschriften.

Stand: 01. September 2023