Der Bürgermeister wird von den Bürgern der Gemeinde in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für sieben Jahre gewählt. Zur Wahl ist eine absolute Mehrheit der gültigen Stimmen notwendig. Wird diese von keinem Kandidaten im ersten Wahlgang erzielt, ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, bei dem die relative Mehrheit (höchste gültige Stimmenzahl) zählt.