Mitwirkung in den Ausschüssen des Stadtrates Weißwasser/O.L.
Das höchste Gremium der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. ist der Stadtrat mit seinen 22 gewählten Vertretern. Zur Meinungsbildung finden in verschiedensten Ausschüssen inhaltliche Vorberatungen statt, hierzu zählen der Bau- und Wirtschaftsausschuss sowie der Haupt- und Sozialausschuss. § 44 SächsGemO ermöglicht dem Stadtrat, zusätzlich zu den Ausschussmitgliedern sachkundige Einwohner als beratende Mitglieder in die Ausschüsse zu berufen. § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Weißwasser/O.L. regelt ergänzend, dass der Stadtrat sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder in die beschließende Ausschüsse wählen kann. Ihre Zahl darf sieben nicht überschreiten.
Der Geschäftskreis des Haupt- und Sozialausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
- Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
- Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgabenangelegenheiten
- Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Kindertagesstättengesetz
- Soziale und kulturelle Angelegenheiten
- Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen
- Gesundheitsangelegenheiten
- Angelegenheiten des Stadtarchivs
- Verkehrswesen
- Marktangelegenheiten
Der Geschäftskreis des Bau- und Wirtschaftsausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
- Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung)
- Technische Verwaltung stadteigener Gebäude
- Verwaltung der stadteigenen Liegenschaften einschließlich der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide
- Versorgung und Entsorgung
- Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Wirtschaftshof, Fuhrpark
- Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Zivilschutz
- Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten
- Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung, Forst
- Bergbau
Bei der Mitwirkung als sachkundiger Bürger geht es darum, das in der Gemeinde vorhandene Potential an Sachwissen und -kenntnissen für die kommunalpolitische Tätigkeit zu erschließen. Das beratende Mitglied muss deshalb in der Gemeinde wohnen und in einer für die gemeindliche Aufgabenerfüllung relevanten Materie über Fachwissen und Sachverstand verfügen. Eine besondere Sachkunde ist nicht erforderlich, da die Sachkundigen nicht Sachverständige mit besonderem Fach- und Spezialwissen sein müssen. Sie sollen Wissen und Sachverstand einbringen, welches sie in Ausbildung, Studium oder durch Lebenserfahren erworben haben.
Alle interessierten und volljährigen Einwohner (m/w/d) werden aufgerufen, sich für die Mitwirkung in den Ausschüssen des Stadtrates der Stadt Weißwasser/O.L. zu bewerben. Aus den eingehenden Bewerbungen werden dann durch den Stadtrat die sachkundigen Bürger für den HSA und den BWA gewählt und berufen.
Eure Bewerbung kann formlos erfolgen, idealerweise natürlich mit der Übermittlung von Eignung, Sachkunde und Motivation. Bewerbungen erfolgen bitte schriftlich bis zum 28. Oktober 2024 an die
Stadtverwaltung Weißwasser/O.L.
Kommunaler Sitzungsdienst
Marktplatz
02943 Weißwasser/O.L.
oder per E-Mail an: ksd@weisswasser.de